Die CE-Kennzeichnung ist ein obligatorisches Gütesiegel, das sich von den unterschiedlichen nationalen Normen und beispielsweise der NORM ISO 9001 unterscheidet.
Alle Steinbrüche und Sandgruben in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft sind von der CE-Kennzeichnung betroffen.
Sein Ziel ist es, die Normen all dieser Länder zu harmonisieren und überall in Europa die gleichen Qualitätskriterien zu gewährleisten.
Die CE-Kennzeichnung wurde am 01.06.2004 offiziell wirksam. Die S.A.S. Ballastières Werny hat es ab dem 01.01.2004 umgesetzt.
Die Herstellung von Granulaten muss ab dem Zeitpunkt der Wirkung 7 Produktnormen (NF EN 12620, NF EN 13242 und NF EN 13043) und 39 Prüfnormen erfüllen.
Dies führte zur Einführung eines Handbuchs zur Kontrolle der Produktion von Granulaten, zur Ernennung eines Verantwortlichen für die Kontrolle der Produktion von Granulat und zur Einführung eines Identitätsbogens für jede Art von Granulat mit dem Namen „Anhang ZA“. Die WERNY-Ballastiergeräte haben sich für das 2+-System der CE-Kennzeichnung entschieden, das sich in internen Kontrollen für die drei unten aufgeführten Normen niederschlägt.
– NF EN 12620 – Betongranulate
– NF EN 13043 – Granulate für Kohlenwasserstoffgemische und für Oberflächenbeschlagungen, die im Bau von Straßen, Flugplätzen und anderen Verkehrsgebieten verwendet werden.
– NF EN 13242 – Granulate für mit hydraulischen Bindemitteln behandelte Materialien und unbehandelte Materialien, die für Tiefbau- und Straßenbauarbeiten verwendet werden.